Aktuelles zur Ukraine-Hilfe: Grundversorgung, Wohnraum etc.

Informatsiya pro vtechu z Ukrayiny (Informationen in ukrainischer Sprache – Verein Asylkoordination)

Du hast Menschen aus der Ukraine privat untergebracht, was ist nun zu tun:

Meldung auf der Gemeinde – Meldezettel besorgen
(Achtung! Für die Grundversorgung MUSS Perchtoldsdorf als Hauptwohnsitz angegeben werden)

Anmeldung in Schule oder Kindergarten
Schulpflichtige Kinder können mit Meldezettel in der Schule angemeldet werden. Wer dazu Fragen hat oder eine/n Dolmetscher/in mitnehmen möchte, bitte bei uns melden.
Informationsblatt zum Schulbesuch von schulpflichtigen Kindern (6 – 15 Jahre), die in Österreich angekommen sind:
PDF-File deutsch zum Download: hier klicken
PDF-File russisch zum Download: hier klicken
Kinder 6 – 10 Jahre: Volksschule
Kinder 10 – 14 Jahre: IBMS Perchtoldsdorf
Kinder 14 – 18 Jahre: BG Perchtoldsdorf oder BHS in der Umgebung (abhängig von Eignung und Platzangebot)


Kontoeröffnung für UkrainerInnen möglich bei der Erste Bank (Konto im ersten Jahr gratis): Aktueller Aufenthaltsort in Österreich + Reisepass. Einige Erste-Bank-Filialen wechseln auch einmalig ukrainisches Geld in Euro (Wechselbetrag begrenzt), allerdings nur wenn dort auch ein Konto vorhanden ist. Siehe dazu auch ORF-News. Bei der Raiffeisenbank ist das Konto zwei Jahre kostenlos (unkomplizierte Kontoanmeldung). Andere Bankinstitute werden vermutlich folgen, bitte beim Institut deiner Wahl nachfragen.

Grundversorgungsleistungen bei individueller Unterbringung
Wie bereits angeführt, mieten sich hilfsbedürftige Flüchtlinge selbst in einer privaten Unterkunft (Wohnung) ein oder können dort kostenlos wohnen. Die Ersuchen um Gewährung der Grundversorgungsleistungen sind bei der Bezirksverwaltungsbehörde (BH Mödling) zu stellen:
soziales.bhmd@noel.gv.at
Folgende Beilagen bitte nicht vergessen:
Formular „Ersuchen um Gewährung der Grundversorgungsleistungen“
– Passkopie
– Kopie Mietvertrag bzw. Prekariatsvertrag PDF-file zum Download: hier klicken
– Bankverbindung
Mit dem Antrag auf Grundversorgung erfolgt auch die Aufnahme in die ÖGK.
Informationsblatt Grundversorgung PDF-File zum Download: hier klicken

Fremdenpolizeiliche Meldung – wie bekommt man temporären Schutz?
Seit 12. März wurden in ganz Österreich von den Landespolizeidirektionen so genannte „Erfassungsstellen“ (in Wien „Ankunftszentrum“)  eingerichtet.
LISTE DER ERFASSUNGSSTELLEN IN GANZ ÖSTERREICH
In diesen Erfassungsstellen werden die Schutzsuchenden registriert:

Polizeiinspektion Schwechat Fremdenpolizei, 1300 Flughafen, Weststraße Objekt 988
Kontakt für die Terminvereinbarung: 059133/3292-100
Öffnungszeiten für die Erfassung: Mo – So,  8 bis 18 Uhr

Polizeianhaltezentrum St. Pölten, 3100 St. Pölten, Linzer Straße 47
Kontakt für die Terminvereinbarung: 059133/35-1911
Öffnungszeiten für die Erfassung: Mo – Fr,  8 bis 18 Uhr

Ab 21.03.2022 auch:
Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA)
Adresse: 2700 Wiener Neustadt, Maria Theresien-Ring 9
Kontakttelefonnummer für die Terminvereinbarung: 0591 33/37-1 903
Öffnungszeiten für die Erfassung: Mo – Fr, 08.00 – 18 Uhr

Mitnehmen: Reisepass, Meldezettel
Persönliches Erscheinen notwendig (biometrische Daten werden erfasst)
Der Vertriebenenausweis (Blaue Karte) muss dann entweder nach ein paar Tagen abholt werden oder er wird an die Meldeadresse zugeschickt. Es dauert ein paar Tage, weil die Karte in der Nationaldruckerei hergestellt und mit etlichen Sicherheitsfeatures ausgestattet ist.
Der Ausweis wird in der ganzen EU einheitlich ausgestellt. Daher kann man* mit diesem zusammen mit dem eigenen Reisepass im Schengen-Raum grundsätzlich frei reisen.

Meldung beim AMS ist erst danach möglich.

Corona PCR-Test in Perchtoldsdorf gratis auch für Menschen aus der Ukraine – Pass mitnehmen! Teststraße (Zugang über Aqua Lounge neben dem Badeingang, Plättenstraße, aktuelle Öffnungszeiten bitte berücksichtigen)
Corona-Schutzimpfung bei Dr. Caroline Pohl oder Dr. Marion Beer-Donner möglich.

VERNETZUNG
Gerne helfen wir auch bei der Vernetzung von UnterkunftgeberInnen, die auf eigene Initiative bereits Menschen eine Zuflucht gegeben haben.

Ein erstes Vernetzungstreffen für bereits Angekommene ist für nächste Woche geplant, Ort und Zeitpunkt stehen noch nicht fest. Es wird danach aber regelmäßig weitere Treffen geben. Sollten davor schon Fragen auftauchen, bitte bei uns im Büro melden. Wir versuchen, euch weiterzuhelfen!

Informationen zum rechtlichen Status für Geflüchtete aus der Ukraine findet ihr aktuell auf den Seiten vom Verein Asylkoordination.

Auf EU-Ebene wurde die Richtlinie über vorübergehenden Schutz im Falle einer Massenfluchtbewegung  (TPD) beschlossen.
Der Schutzstatus gilt für alle ukrainischen Bürger*innen, die am oder nach dem 24. Februar 2022 in der EU angekommen sind. Der Beschluss wird heute im Amtsblatt der EU veröffentlicht werden. Die temporäre Schutz gilt vorerst für ein Jahr und beinhaltet, Krankenversicherung eine staatliche Unterstützung und Arbeitmarktzugang.

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